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Elternmitwirkung an der Sekundarschule Embrach



Das Volksschulgesetz § 54/1 sieht vor, dass Schulbehören, Lehrpersonen und Eltern im Rahmen ihrer Verantwortlichkeiten zusammenarbeiten.
Im September 2010 haben wir an der Sekundarschule Embrach die Elternmitwirkung eingeführt. Im September 2012 werden an unserer Schule alle drei Elternjahrgangsteams gegründet sein.

Aufgaben der Elternjahrgangsteams (EJGTs):

• Die Elternmitwirkung hat den Zweck, die gegenseitigen Kontakte auf Schulebene im . Sinne einer partnerschaftlichen, erzieherischen Zusammenarbeit zu vertiefen.
• Die Eltern unterstützen durch Mitarbeit Aktivitäten unserer Schule.
• Planung, Organisation und Realisierung von themenbezogenen Veranstal-tungen.
Mögliche Themen: Erziehung, Sackgeld, Gewalt, Ausgang, Suchtprävention.


Organisation:

Die mitwirkenden Eltern werden in Jahrgangsteams aufgeteilt. Diese werden in drei Etappen eingeführt. Die EJGTs können ab dem zweiten Gründungsjahr in einer Dachgruppe zusammengeschlossen werden.

Grenzen der Elternmitwirkung:

Die EJGTs haben keine Aufsichtsfunktion über die Lehrpersonen und deren Schulführung. Ebenso ist bei personellen oder methodisch-didaktischen Belangen eine Mitsprache ausgeschlossen.

Vorausschau:
Am 3. September 2012 findet für die künftigen Erstklasseltern ein Elternabend statt. Mit einem interaktiven Theaterstück wird die Elternmitwirkung der Sekundarschule Embrach vorgestellt und interessierte Eltern können sich anschliessend in das Eltern-jahrgangsteam der 1. Klassen wählen lassen.

 
 

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